Gilt seit dem 2. Februar 2025
Wenn in Ihrem Betrieb KI eingesetzt wird, verlangt die EU von Ihnen, dass Ihre Mitarbeitenden damit umgehen können. Das Ziel dahinter: Niemand gibt versehentlich Kundendaten preis oder vertraut einer erfundenen Antwort. Wir schulen das als E-Learning in 80 bis 90 Minuten, mit Abschlussprüfung und Zertifikat als Nachweis.
Stand: 7. August 2026. Diese Seite gibt den Rechtsstand wieder, den wir zu diesem Datum geprüft haben. Sie ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Artikel 4 richtet sich an Anbieter und Betreiber von KI-Systemen. „Betreiber" klingt nach Rechenzentrum, meint aber schlicht: jedes Unternehmen, das ein KI-System in eigener Verantwortung einsetzt. Ein Handwerksbetrieb, dessen Büro Angebote mit ChatGPT formuliert, ist Betreiber.
Es gibt keine Mindestgröße und keine Ausnahme für kleine Betriebe. Entscheidend ist allein, ob KI bei Ihnen im Einsatz ist.
„Die Anbieter und Betreiber von KI-Systemen ergreifen Maßnahmen, um nach besten Kräften sicherzustellen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen."
Die Verordnung schreibt keine Stundenzahl vor, kein Curriculum und keine Prüfung. Sie verlangt eine angemessene Maßnahme, angemessen gemessen daran, wie und wofür Sie KI einsetzen. Wer KI nur zum Formulieren von E-Mails nutzt, braucht weniger als wer damit Bewerbungen vorsortiert.
Genau deshalb reicht für die allermeisten mittelständischen Betriebe ein sauber aufgebautes E-Learning von anderthalb Stunden vollkommen aus, solange am Ende nachweisbar ist, dass die Inhalte auch angekommen sind.
Sie lesen an vielen Stellen von Bußgeldern bis zu 35 Millionen Euro. Das ist richtig, betrifft aber verbotene KI-Praktiken nach Artikel 5, nicht die Schulungspflicht.
Artikel 4 ist im Sanktionskatalog des Artikels 99 nicht aufgeführt. Es gibt für einen Verstoß gegen die Schulungspflicht also keine unmittelbare Geldbuße. Wer Ihnen etwas anderes erzählt, verkauft mit der Angst.
Eine geführte Präsentation von 80 bis 90 Minuten, im eigenen Tempo zu bearbeiten. Es sind keine Vorkenntnisse nötig, und sie kommt ohne Technikjargon aus.
Wie Sprachmodelle arbeiten, warum sie überzeugend klingen und trotzdem falsch liegen können, und woran man das erkennt.
Halluzinationen, veraltete Stände, erfundene Quellen. Woran Mitarbeitende merken, dass sie gerade nachprüfen müssen.
Welche Daten in ein KI-Tool dürfen und welche nicht. Kundendaten, Personaldaten, Betriebsgeheimnisse, mit konkreten Beispielen.
Woran sich Mitarbeitende halten müssen, wenn sie KI im Betrieb einsetzen, verständlich erklärt und nicht als Paragrafenliste.
Was die KI-Verordnung von Ihnen verlangt, welche Risikoklassen es gibt und wo Ihr Einsatz einzuordnen ist.
Fragen zu allen Kapiteln. Bestanden heißt: Die Inhalte sind angekommen, und genau das können Sie danach belegen.
Ihre Mitarbeitenden bearbeiten die Schulung, wann es in den Arbeitstag passt: 80 bis 90 Minuten, im eigenen Tempo, ohne dass der Betrieb für einen Schulungstermin stillsteht. Keine Reisekosten, keine Terminfindung, beliebig viele Personen.
Am Ende steht eine Prüfung, die das Verstandene abfragt. Genau darin liegt der Unterschied zu einem Video, das nebenbei läuft: Sie können belegen, dass die Inhalte angekommen sind, nicht nur, dass jemand angemeldet war.
Wer die Abschlussprüfung besteht, erhält ein Zertifikat von AI-SmartCon mit Name, Thema und Datum. Damit können Sie belegen, dass Sie die Maßnahme durchgeführt haben, genau das, was Artikel 4 von Ihnen verlangt.
Hinweis zur Einordnung: Für die KI-Kompetenz nach Artikel 4 gibt es keine staatliche Zertifizierung und keine amtlich anerkannte Prüfung. Die Verordnung verlangt eine angemessene Maßnahme und deren Dokumentation, kein Siegel. Unser Zertifikat ist ein Nachweis von AI-SmartCon, keine behördliche Anerkennung. Mehr braucht es nach heutiger Rechtslage auch nicht.
Für Anbieter und Betreiber von KI-Systemen. Betreiber ist jedes Unternehmen, das ein KI-System in eigener Verantwortung einsetzt. Ein Handwerksbetrieb, dessen Büro Angebote mit ChatGPT formuliert, fällt darunter. Eine Mindestgröße gibt es nicht.
Seit dem 2. Februar 2025. Die Durchsetzung durch die Behörden läuft seit dem 2. August 2026.
Keine unmittelbare Geldbuße. Artikel 4 ist im Sanktionskatalog des Artikels 99 KI-VO nicht aufgeführt. Dort nennt Absatz 3 den Artikel 5 und Absatz 4 die Artikel 16, 22, 23, 24, 26, 31, 33, 34 und 50. Die häufig zitierten 35 Millionen Euro betreffen verbotene KI-Praktiken nach Artikel 5. Die Pflicht aus Artikel 4 besteht dennoch als geltendes Recht, und Marktüberwachungsbehörden können Maßnahmen anordnen.
Die Verordnung schreibt keine Dauer vor. Sie verlangt eine angemessene Maßnahme, gemessen daran, wie und wofür KI im Betrieb eingesetzt wird. Für die meisten mittelständischen Unternehmen genügt ein sauber aufgebautes E-Learning von 80 bis 90 Minuten mit Abschlussprüfung.
Eine staatliche Zertifizierung für KI-Kompetenz existiert nicht. Artikel 4 verlangt eine angemessene Maßnahme und deren Dokumentation, kein Siegel. Ein Nachweis über Thema, Umfang, Datum und Teilnehmende genügt. Wer eine Abschlussprüfung durchführt, kann zusätzlich belegen, dass die Inhalte angekommen sind.
Ja. Artikel 4 kennt keine Mindestgröße und keine Ausnahme für kleine Unternehmen. Entscheidend ist allein, ob KI im Betrieb eingesetzt wird. Der Umfang der Maßnahme darf jedoch zum Einsatz passen: Wer KI nur zum Formulieren von E-Mails nutzt, braucht weniger als wer damit Bewerbungen vorsortiert.
Alle, die mit dem Betrieb oder der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, einschließlich Personen, die im Auftrag des Unternehmens tätig werden. Wer mit KI-Werkzeugen gar nicht arbeitet, ist nicht gemeint.