Gilt seit dem 2. Februar 2025
Wenn in Ihrem Betrieb KI eingesetzt wird, verlangt die EU von Ihnen, dass Ihre Mitarbeitenden damit umgehen können. Nicht als Formalie, sondern damit niemand versehentlich Kundendaten preisgibt oder einer erfundenen Antwort vertraut. Wir schulen das an einem halben Tag — remote oder bei Ihnen vor Ort.
Artikel 4 richtet sich an Anbieter und Betreiber von KI-Systemen. „Betreiber" klingt nach Rechenzentrum, meint aber schlicht: jedes Unternehmen, das ein KI-System in eigener Verantwortung einsetzt. Ein Handwerksbetrieb, dessen Büro Angebote mit ChatGPT formuliert, ist Betreiber.
Es gibt keine Mindestgröße und keine Ausnahme für kleine Betriebe. Entscheidend ist nicht, wie groß Sie sind, sondern ob KI bei Ihnen im Einsatz ist.
„Die Anbieter und Betreiber von KI-Systemen ergreifen Maßnahmen, um nach besten Kräften sicherzustellen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen."
Die Verordnung schreibt keine Stundenzahl vor, kein Curriculum und keine Prüfung. Sie verlangt eine angemessene Maßnahme — angemessen gemessen daran, wie und wofür Sie KI einsetzen. Wer KI nur zum Formulieren von E-Mails nutzt, braucht weniger als wer damit Bewerbungen vorsortiert.
Genau deshalb reicht ein halber Tag für die allermeisten mittelständischen Betriebe vollkommen aus.
Sie lesen an vielen Stellen von Bußgeldern bis zu 35 Millionen Euro. Das ist richtig — betrifft aber verbotene KI-Praktiken nach Artikel 5, nicht die Schulungspflicht.
Artikel 4 ist im Sanktionskatalog des Artikels 99 nicht aufgeführt. Es gibt für einen Verstoß gegen die Schulungspflicht also keine unmittelbare Geldbuße. Wer Ihnen etwas anderes erzählt, verkauft mit der Angst.
Ein halber Tag, etwa vier Stunden, in Ihrer Sprache und an Ihren Beispielen. Ohne Vorkenntnisse, ohne Technikjargon.
Wie Sprachmodelle arbeiten, warum sie überzeugend klingen und trotzdem falsch liegen können, und woran man das erkennt.
Halluzinationen, veraltete Stände, erfundene Quellen. Woran Mitarbeitende merken, dass sie gerade nachprüfen müssen.
Welche Daten in ein KI-Tool dürfen und welche nicht. Kundendaten, Personaldaten, Betriebsgeheimnisse — mit konkreten Beispielen.
Wir helfen dabei, eine schlanke, verständliche Nutzungsregel zu formulieren, an die sich Ihr Team tatsächlich hält.
Was die KI-Verordnung von Ihnen verlangt, welche Risikoklassen es gibt und wo Ihr Einsatz einzuordnen ist.
Gemeinsam an echten Aufgaben aus Ihrem Betrieb. Kein Frontalvortrag, sondern Arbeiten mit den Werkzeugen.
Per Videokonferenz, ein halber Tag, maximal zehn Personen. Ihr Team bleibt im Haus, es fallen keine Reisekosten an. Geeignet, wenn Ihre Leute an verschiedenen Standorten sitzen.
Bei Ihnen vor Ort, ein halber Tag, maximal zehn Personen. Wir arbeiten direkt an Ihren Abläufen und Ihren Geräten. Erfahrungsgemäß kommen dabei die konkreteren Fragen.
Jede teilnehmende Person erhält eine Teilnahmebestätigung von AI-SmartCon mit Thema, Umfang und Datum. Damit können Sie belegen, dass Sie die Maßnahme durchgeführt haben — genau das, was Artikel 4 von Ihnen verlangt.
Hinweis zur Einordnung: Für die KI-Kompetenz nach Artikel 4 gibt es keine staatliche Zertifizierung und keine amtlich anerkannte Prüfung. Die Verordnung verlangt eine angemessene Maßnahme und deren Dokumentation, kein Siegel. Unsere Bestätigung ist ein Nachweis der Teilnahme, keine behördliche Anerkennung — und mehr braucht es nach heutiger Rechtslage auch nicht.