KI-Telefonassistent für Arztpraxen

Das Telefon klingelt, während im Sprechzimmer jemand sitzt. Ein digitaler Assistent nimmt Anrufe an, vereinbart Termine und notiert Rezeptwünsche, damit Ihre Praxis erreichbar bleibt und Ihr Team dabei weniger unterbrochen wird.

Das Problem kennen Sie

Zwischen acht und zehn Uhr laufen die meisten Anrufe auf. Genau dann ist die Anmeldung besetzt, Patienten stehen am Tresen, und das Telefon klingelt parallel. Wer nicht durchkommt, versucht es später wieder oder ruft in der Praxis nebenan an.

Ein Telefonassistent ersetzt Ihre medizinischen Fachangestellten nicht. Er nimmt ihnen die Anrufe ab, die keine fachliche Einschätzung brauchen, und das sind erfahrungsgemäß die meisten.

Was der Assistent übernimmt

Übernimmt er

  • Termine vereinbaren, verschieben und absagen, auch außerhalb der Sprechzeiten
  • Rezept- und Überweisungswünsche aufnehmen und strukturiert an die Praxis übergeben
  • Wiederkehrende Fragen beantworten: Öffnungszeiten, Urlaubsvertretung, Anfahrt, mitzubringende Unterlagen
  • Rückrufwünsche mit Anliegen und Erreichbarkeit notieren
  • Anrufe in der Warteschlange auffangen, statt sie ins Besetztzeichen laufen zu lassen

Übernimmt er nicht

  • Medizinische Auskünfte oder Einschätzungen jeder Art
  • Notfälle. Erkennt das System Hinweise darauf, gibt es sofort die Notrufnummer aus und stellt durch
  • Entscheidungen über Dringlichkeit oder Behandlungsbedarf
  • Gespräche, in denen jemand ausdrücklich eine Person verlangt

Diese Grenzen sind fest verdrahtet und keine Frage der Konfiguration. Ein System, das in einer Praxis medizinisch einschätzt, wäre ein Haftungsrisiko für Sie.

Schweigepflicht und Datenschutz

In keiner anderen Branche ist die Hürde so hoch. Deshalb steht hier, was zu klären ist, bevor irgendetwas eingerichtet wird.

Ärztliche Schweigepflicht, § 203 StGB

Die höchste Hürde, und sie liegt im Strafrecht. Ein Vertrag zwischen Praxis und Dienstleister hebt sie nicht auf. Zulässig ist die Einbeziehung mitwirkender Personen nach § 203 Absatz 3, wenn diese förmlich zur Geheimhaltung verpflichtet werden. Das gehört schriftlich geregelt, bevor das erste Gespräch läuft.

Gesundheitsdaten nach Art. 9 DSGVO

Schon der Anruf in einer Praxis ist ein Gesundheitsdatum, unabhängig vom Inhalt. Für die Verarbeitung braucht es eine Rechtsgrundlage, einen Auftragsverarbeitungsvertrag und die Aufnahme in Ihr Verarbeitungsverzeichnis.

Serverstandort und Trainingsnutzung

Wo die Sprachdaten verarbeitet werden und ob der Anbieter sie zum Training seiner Modelle verwendet, ist bei Patientendaten die entscheidende Frage. Für Praxen setzen wir deshalb andere Technik ein als für einen Handwerksbetrieb. Die Anforderungen bestimmen die Auswahl, nicht umgekehrt.

Kennzeichnungspflicht, Art. 50 KI-VO

Ein KI-System im direkten Kontakt mit Menschen muss sich als solches zu erkennen geben. Unsere Assistenten beginnen jedes Gespräch mit einem klaren Hinweis, dass hier eine digitale Assistenz spricht.

Was wir Ihnen nicht versprechen

Dass es für Ihre Praxis rechtlich sauber lösbar ist, lässt sich nicht pauschal zusagen. Es hängt an Ihrer Konstellation: welche Daten anfallen, welche Technik in Frage kommt, wo verarbeitet wird und was Ihre Kammer dazu sagt.

Im Erstgespräch gehen wir das durch. Kommt dabei heraus, dass die Anforderungen mit vertretbarem Aufwand nicht zu erfüllen sind, sagen wir das. Ein Projekt, das Ihnen ein Verfahren nach § 203 StGB einbringt, nützt uns beiden nicht.

Erstgespräch vereinbaren

Zwanzig Minuten am Telefon: Wie viele Anrufe laufen bei Ihnen auf, was davon ließe sich abnehmen, und welche Anforderungen stellt Ihre Praxis an den Datenschutz. Danach wissen Sie, ob sich das für Sie lohnt. Das Gespräch kostet nichts.